Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der k3 stadterlebnisse GmbH & Co. KG
Mit Ihrer Buchung bekunden Sie Ihre Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der k3 stadterlebnisse GmbH & Co. KG und erklären sich mit diesen ausdrücklich einverstanden. Die k3 stadterlebnisse GmbH & Co. KG behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für bereits aufgegebene Buchungen gelten solche Änderungen nicht.
1. Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit der k3 stadterlebnisse GmbH & Co. KG, im Folgenden k3 stadterlebnisse genannt. k3 stadtführungen und k3 sind Marken der k3 stadterlebnisse GmbH & Co. KG.
2. Buchung
2.1 Jede Buchung erfolgt ausschließlich zu den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von k3 stadterlebnisse.
2.2 Buchungen können grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen.
2.3 Alleiniger Vertragspartner von k3 stadterlebnisse ist ausschließlich der in der Buchung angegebene Bucher, der mit der Buchung zugleich die Haftung für alle Teilnehmer übernimmt und für die Zahlung des fälligen Gesamtpreises einsteht.
2.4 Buchungen werden mit einer schriftlichen „Buchungsbestätigung“ oder mit Übergabe eines Tickets oder Gutscheins von k3 stadterlebnisse persönlich, per E-Mail, per Fax oder per Post verbindlich.
2.5 Bei Veranstaltungsbuchungen ist eine gültige Adresse und Mobilnummer anzugeben, unter der ein Veranstaltungsteilnehmer vor der Veranstaltung erreichbar ist.
2.6 Es obliegt dem Kunden, den Erhalt von E-Mails/Briefen oder Faxen an die bei der Buchung von ihm angegebene Adresse sicherzustellen und bei ausbleibender oder anscheinend ausbleibender Rückmeldung im Veranstaltungsbüro den Bearbeitungsstand abzufragen.
2.7 Als Stornierungsfrist gilt der Zeitpunkt bis zu dem Führungen kostenfrei storniert werden können.
2.8 Geschäftskunden erhalten unsere Leistungen und unseren Geschäftskunden-Service zu den unter k3.de/geschaeftskunden einsehbaren Bedingungen.
2.9 Buchende gelten als Geschäftskunde, sobald die Rechnung auf ein Unternehmen ausgestellt wird.
2.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass k3 stadterlebnisse GmbH & Co. KG nach Durchführung einer Veranstaltung auf den Kunden als Referenzkunden hinweisen kann. Diese Erlaubnis kann auf schriftliche Anforderung unter Einhaltung einer einmonatigen Frist mit Wirkung für die Zukunft vom Kunden untersagt werden.
3. Private Veranstaltungen, auch Flexibuchungen genannt
3.1 Private Veranstaltungen, auch Flexibuchungen genannt, sind Veranstaltungen, die exklusiv für den buchenden Kunden organisiert und durchgeführt werden. Exklusiv organisierte Veranstaltungen für Geschäftskunden werden ebenfalls ausdrücklich als – im Sinne von ohne teilnehmende Dritte – private Veranstaltungen bezeichnet.
3.2 Datum und Uhrzeit von Flexibuchungen sind je nach Verfügbarkeit vom Kunden frei wählbar. Buchungen können erst nach Versand der Buchungsbestätigung durch k3 stadtführungen als verbindlich angesehen werden.
3.3 Veranstaltungshonorare beziehen sich auf die jeweils bei der Buchung angegebene Teilnehmerzahl.
3.4.1 Änderungen der Teilnehmerzahl sind dem Veranstaltungsbüro von k3 stadterlebnisse vor der Veranstaltung unaufgefordert mitzuteilen, sodass ggf. die Rechnung vor der Rechnungsstellung angepasst werden kann.
3.4.2 Für Änderung der Teilnehmerzahl bei Krimidinnern, Bierführungen, Adventführungen und kulinarischen Stadtführungen muss die Änderungsmitteilung spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn bei k3 stadterlebnisse eingehen.
3.4.3 Eine Änderungsmitteilung zur Teilnehmerzahl an unsere Guides und Moderatoren ist nicht zweckmäßig und kann bei der Rechnungsstellung nicht berücksichtigt werden.
3.4.4 Eine Änderung der Teilnehmerzahl führt nicht zu einer Reduktion bzw. Stornierung der Anzahl von Einzelveranstaltungen, Guides bzw. Moderatoren.
3.5 Dem Kunden wird mit der Buchungsbestätigung für die Veranstaltung seine Rechnungsadresse zur Überprüfung vorgelegt, sodass erforderliche Änderungen der Rechnungsanschrift vor der Rechnungsstellung vorgenommen werden können.
3.6 k3 stadterlebnisse erstellt Rechnungen drei Tage nach dem Veranstaltungstermin.
3.7 Für Änderungen bereits erstellter Rechnungen auf Kundenwunsch erhebt k3 stadterlebnisse eine Pauschale in Höhe von 10,00 €.
3.8 Für Flexibuchungen, die ab dem siebten Tag vor der Führung getätigt werden, erhebt k3 stadterlebnisse eine Spätbucherpauschale in Höhe von 20,00 €.
3.9 Die Mitarbeiter von k3 stadterlebnisse sind bei Flexibuchungen verpflichtet 20 Minuten am Treffpunkt zu warten.
3.10 Erscheint der Kunde nach 20 Minuten nicht an dem vereinbarten Treffpunkt, wird dies als Stornierung der Veranstaltung durch den Kunden behandelt.
3.11 Wartet ein Guide/Moderator zum schriftlich vereinbarten Termin auf Gäste, verkürzt sich die Veranstaltungsdauer um die Wartezeit.
3.12 Bei Nichterscheinen des Kunden oder bei Nichtinanspruchnahme auch von Teilen der Leistungen ist k3 stadterlebnisse berechtigt, das volle Honorar zu erheben.
4. Umbuchungen von Privaten Veranstaltungen, auch Flexibuchungen genannt
4.1 Umbuchungswünsche versucht das Team von k3 stadterlebnisse nach Möglichkeit umzusetzen, wobei Umbuchungen des Veranstaltungstags nach Überschreitung der Stornierungsfrist nicht möglich sind.
4.2 Umbuchungen des Treffpunktes oder der Uhrzeit sind nach Überschreitung der Stornierungsfrist kostenpflichtig.
4.3 Umbuchungspauschalen fallen jeweils pro umgebuchter Gruppe bzw. pro umgebuchtem Guide/Moderator an.
4.4 Es besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung.
4.5 Erklärt sich auf Kundenwunsch ein Guide oder k3 stadterlebnisse kurzfristig zur Durchführung eines anderen Veranstaltungsformats als ursprünglich gebucht und bestätigt bereit, so stellt dieses Vorgehen ein Entgegenkommen von k3 stadterlebnisse dar, durch das dem Kunden kein Anspruch auf Erstattung von Teilleistungen, nicht erbrachter Leistungen oder Verlängerung des Leistungszeitraums entsteht.
5. Stornierungen von Privaten Veranstaltungen, auch Flexibuchungen genannt
5.1 Als Sonderveranstaltungen mit anderen Stornierungsbedingungen gelten Flexibuchungen von Krimidinnern, Bierführungen, kulinarischen Stadtführungen und Veranstaltungen, bei denen andere Stornierungsbedingungen als die untenstehenden in der Buchungsbestätigung genannt sind.
5.2 Eine Stornierung von Flexibuchungen ist, Sonderveranstaltungen (siehe 5.1) ausgenommen, bis zum achten Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin kostenfrei.
5.3 Bei Absagen von Flexibuchungen innerhalb von sieben Tagen vor dem Veranstaltungstermin erhebt der Veranstalter eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Honorars, Sonderveranstaltungen (siehe 5.1) ausgenommen.
5.4 Stornierungen von Sonderveranstaltungen (siehe 5.1) sind bis 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin kostenfrei, sofern nicht andere Stornierungsbedingungen in der Buchungsbestätigung genannt sind.
5.5 Bei Absagen von Sonderveranstaltungen (siehe 5.1) innerhalb von 13 Tagen vor dem Veranstaltungstermin erhebt der Veranstalter eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Honorars, sofern nicht andere Stornierungsbedingungen in der Buchungsbestätigung genannt sind.
5.6 Bei Absagen von Flexibuchungen am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen stellt k3 stadterlebnisse das volle Honorar in Rechnung.
5.7 Maßgeblich für eine fristgerechte Stornierung bzw. die Höhe der Stornierungsgebühr ist das Eingangsdatum der Stornierung bei k3 stadterlebnisse; den Nachweis hierfür hat der Kunde zu erbringen.
5.8 Stornierungen werden ausschließlich durch eine schriftliche Stornierungsbestätigung von k3 stadterlebnisse per E-Mail, Fax oder Post verbindlich.
6. Tickets / Öffentliche Veranstaltungen für Einzelgäste
6.1 Als öffentliche Veranstaltungen für Einzelgäste gelten Veranstaltungen, für die Tickets angeboten werden.
6.2 Reservierungen von Tickets sind nicht möglich.
6.3 Veranstaltungen für Einzelgäste beginnen pünktlich zu der auf dem Ticket angegebenen Zeit. Im Interesse pünktlicher Kunden wartet der Veranstalter nicht auf verspätete Teilnehmer, auch wenn ein Kunde seine Verspätung im Veranstaltungsbüro ankündigt.
6.4 Routenverläufe können im Interesse teilnehmender Kunden, aufgrund der Gegebenheiten vor Ort und je nach Guide variieren. Daher teilt k3 stadterlebnisse verspäteten Teilnehmern bei Veranstaltungen für Einzelgäste grundsätzlich keine Routenverläufe zum Einholen einer bereits aufgebrochenen Gruppe mit.
6.5 Bei Veranstaltungen für Einzelgäste führt ein nicht pünktliches Erscheinen am Treffpunkt zum Verlust der Teilnahmeberechtigung an der Veranstaltung ohne Erstattungsanspruch.
6.6 Die Stadtführer von k3 stadterlebnisse sind berechtigt Gäste bei unerwünschtem Verhalten (z.B. alkoholisierter Zustand oder Störung der Führung) von der Teilnahme an Touren auszuschließen. Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt dann nicht.
7. Tickets von Veranstaltungspartnern
7.1 Veranstaltungen, die über das Buchungssystem von k3 stadterlebnisse von Dritten angeboten werden, sind auf der Buchungswebseite der Veranstaltung und auf dem Ticket mit der Anschrift des jeweiligen Veranstalters gekennzeichnet.
7.2 Das Unternehmen k3 stadterlebnisse handelt bei Veranstaltungen von Dritten lediglich als Vermittler, indem es die Tickets im Namen sowie auf Rechnung des jeweiligen Partners verkauft und an den Käufer liefert.
7.3 Der Veranstaltungsvertrag über die Inanspruchnahme der vom Veranstalter gebotenen Leistungen kommt unmittelbar zwischen dem Käufer und dem Veranstalter, in dessen Namen k3 stadterlebnisse die Tickets verkauft, zustande.
7.4 k3 stadterlebnisse ist selbst nicht Vertragspartner des zwischen dem Veranstalter und dem Käufer geschlossenen Veranstaltungsvertrages.
7.5 Die Erfüllung der sich aus dem Veranstaltungsvertrag jeweils ergebenden Pflichten erfolgt ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Käufer.
7.6 Lediglich die Abwicklung der Zahlung der vereinbarten Ticketpreise durch den Käufer an den Veranstalter erfolgt über k3 stadterlebnisse.
8. Stornierungen von Tickets
8.1 Tickets für die Teilnahme an Veranstaltungen für Einzelgäste sind vom Umtausch, einer Rückgabe bzw. Erstattung ausgeschlossen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei unseren Veranstaltungen das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge aufgrund der gesetzlichen Regelungen in § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung findet, weil der Ticketerwerb die Erbringung unserer Leistungen zu einem spezifischen Termin vorsieht.
9. Gutscheine
9.1 Es gilt die jeweils auf dem Gutschein aufgedruckte Gültigkeitsdauer. Es können nur Veranstaltungen gebucht werden, deren Veranstaltungsdatum innerhalb des Gültigkeitszeitraumes des Gutscheins liegen.
9.2 Gutscheine werden erst nach Prüfung des Zahlungseingangs zur Einlösung freigeschaltet.
9.3 Die Auszahlung von Gutscheinwerten oder Restgutscheinwerten und die Einlösung von Gutscheinen für Gutscheine sind ausgeschlossen.
9.4 k3 stadterlebnisse ist nicht für verlorene oder gestohlene Gutscheine verantwortlich.
9.5 Aktionscodes und Aktionsrabatte sind nicht mit Gutscheinen kombinierbar.
10. Stornierungen von Gutscheinen
10.1 Gutscheine sind vom Umtausch, einer Rückgabe bzw. Erstattung ausgeschlossen.
11. Fahrradentleihen
11.1 Fahrräder werden jeweils am in der Buchungsbestätigung genannten Treffpunkt ausgegeben.
11.2 Bei der Abholung von Fahrrädern ist der Personalausweis des Abholers vorzulegen. Kann der Abholer sich nicht ausweisen, können die Fahrräder nicht ausgegeben werden und die Leistung gilt als durch den Kunden nicht in Anspruch genommen. Die Nichtinanspruchnahme der Fahrräder entbindet den Bucher nicht von der Zahlung der Entleihgebühr.
11.3 Die Teilnahme an Fahrradtouren ist ab einem Alter von 12 Jahren möglich.
11.4 Der Bucher oder sein in der Buchungsbestätigung genannter Stellvertreter (Abholer) ist verpflichtet, sich vor Antritt der Fahrt von der Betriebssicherheit des ihm zur Verfügung gestellten Fahrrads nebst Zubehör zu überzeugen und das Fahrrad nur für den vorgesehenen Zweck im öffentlichen Verkehrsraum und auf gekennzeichneten Radwegen zu nutzen. Es ist verkehrssicher abzustellen und ordnungsgemäß abzuschließen. Der Bucher oder sein in der Buchungsbestätigung genannter Stellvertreter (Abholer) bestätigt mit Fahrtantritt, ausreichend in die Bedienung des Fahrrads sowie zu beachtende Sicherheitsvorkehrungen eingewiesen worden zu sein. Mit Fahrtantritt bestätigt der Bucher oder sein in der Buchungsbestätigung genannter Stellvertreter (Abholer), sich von der Mangelfreiheit des Fahrrads bzw. Zubehörs selbst überzeugt zu haben. Spätere Reklamationen von bei der Übergabe bereits erkennbaren Mängeln können nicht anerkannt werden.
11.5 Eine Verlängerung der Entleihdauer ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Für die verlängerte Entleihzeit (in Tagen) wird pro Tag ein Entleihpreis von 10,00 € nacherhoben. Bei eigenmächtiger Verlängerung der Entleihzeit wird zusätzlich eine Bearbeitungspauschale von 5,00 € pro Fahrrad fällig. Weitere Ansprüche von k3 stadterlebnisse (z.B. Sicherstellung und Abholung des Fahrrads, Austausch des Fahrradschlosses etc.) bleiben hiervon unberührt.
11.6 Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrrades, gleich aus welchem Grund, scheidet eine Erstattung des anteiligen Entleihpreises aus.
11.7 Im Falle eines Verkehrsunfalls oder bei einem sonstigen Schadensereignis sowie bei Abhandenkommen oder Beschädigung des Fahrrads ist hierüber sofort k3 stadterlebnisse zu verständigen. Zugleich ist die nächstgelegene Polizeidienststelle zur Unfallaufnahme bzw. Erstattung einer Anzeige bei einer Straftat einzuschalten.
11.8 Bei Schlüsselverlust kann k3 stadterlebnisse nach eigenem Ermessen einen Ersatzschlüssel stellen. Bei Stellung eines Ersatzschlüssels fällt eine Anfahrtspauschale von mindestens 20,00 € an, die nach Übergabe des Ersatzschlüssels vor Ort bar zu entrichten ist.
11.9 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Stellung eines Ersatzschlüssels.
11.10 Im Übrigen gelten die mietrechtlichen Bestimmungen der §§ 535 ff. BGB.
12. Stornierung von Fahrradentleihen
12.1 Ist die Fahrradentleihe separat in der Buchungsbestätigung ausgewiesen und die Fahrradentleihe nicht Teil eines Pauschalangebotes (von z.B. einer Fahrradtour in Münster mit inkludierter Fahrradentleihe), dann ist der Bucher bis eine Woche vor dem ersten Entleihtag berechtigt, Fahrradbuchungen kostenlos umzubuchen oder zu stornieren. Danach erhebt k3 stadterlebnisse 50% des Entleihpreises. Bei einer Stornierung ab dem ersten Entleihtag oder einer Nichtinanspruchnahme der Leihräder oder eines Teils der Leihräder erhebt k3 stadterlebnisse 100% des Entleihpreises.
13. Durchführung
13.1 k3 stadterlebnisse verpflichtet sich, Veranstaltungen bei jedem Wetter durchzuführen, sofern die Sicherheit der Teilnehmer nicht gefährdet erscheint. Im Falle einer Gefährdung liegt die Entscheidung über eine Durchführung der Veranstaltung bei dem jeweiligen freien Mitarbeiter von k3 stadterlebnisse vor Ort.
13.2 Es besteht kein Anspruch auf eine Leistungserbringung durch einen bestimmten Guide/Moderator, auch wenn ein bestimmter Name in der Buchungsbestätigung genannt ist.
13.3 Die Guides und Moderatoren von k3 stadterlebnisse sind berechtigt, die Inhalte und Stationen einer Veranstaltung kurzfristig an die örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten anzupassen.
13.4 Ein Rechtsanspruch auf den Besuch einzelner in der Veranstaltungsbeschreibung erwähnter Stationen besteht nicht.
13.5 Im Friedenssaal Münster sind wir aufgrund der Anordnung unseres Partners, der Stadt Münster, verpflichtet alle Besucher, die sich im Friedenssaal aufhalten, in unsere Führungen mit einzubeziehen, weil Gäste zum Zeitpunkt unseres Besuchs keine Informationen über ein Tonband erhalten können.
13.6 Im Falle einer kurzfristigen Erkrankung des Guides versucht k3 stadterlebnisse einen anderen Stadtführer als Vertretung zu organisieren. Sollte dies nicht möglich sein, werden bereits geleistete Zahlungen in Gutscheine umgewandelt oder auf Wunsch erstattet.
14. Zahlungsweisen
14.1 k3 stadterlebnisse bietet Kunden die Zahlung per Überweisung, Kreditkarte oder PayPal-Zahlungen an.
14.2 Zahlungen per Verrechnungsscheck sind ausgeschlossen.
14.3 Der Kunde verpflichtet sich, Zahlungen ausschließlich mit den von k3 stadterlebnisse angebotenen Zahlungsweisen vorzunehmen.
14.4 Der Kunde trägt alle Kosten, die durch von k3 stadterlebnisse nicht autorisierte Zahlungsweisen für k3 stadterlebnisse entstehen. k3 stadterlebnisse gibt diese Kosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 € an den Kunden weiter.
14.5 Gebühren, die durch Überweisungen anfallen, sind ausschließlich vom Kunden zu tragen. Werden durch vom Kunden ausgelöste Überweisungen Gebühren für k3 stadterlebnisse fällig, werden diese von k3 stadterlebnisse zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 € an den Kunden weitergeben.
14.5 Gebühren, die k3 stadterlebnisse durch unrechtmäßige Anfechtungen von Abbuchungen entstehen, sind ausschließlich vom Kunden zu tragen. k3 stadterlebnisse gibt diese Kosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 € an den Kunden weiter.
14.6 Abbuchungen von Kreditkarten werden von uns mit „Online Shopping Muenster“ gekennzeichnet.
15. Haftung
15.1 Die Anreise zum vereinbarten Termin und Treffpunkt liegt allein in der Verantwortung des Kunden.
15.2 k3 stadterlebnisse haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt.
15.3 Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen hat der Kunde keinen Erstattungsanspruch.
15.4 k3 stadterlebnisse haftet nicht für nicht gelesene, jedoch bestätigte Veranstaltungsbuchungen oder Ticketbuchungen, z.B. bei vom E-Mail-Provider des Kunden als Spam deklarierten E-Mails.
15.5 Aufsichtspflichtige haben auch während gebuchter Veranstaltungen ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen.
15.6 Der Kunde haftet für jeden Schaden an von ihm oder von Teilnehmern seiner Gruppe während der Tour mitgeführten Gegenständen und den Verlust mitgeführter Gegenstände.
15.7 Die Teilnahme an Veranstaltungen (auch mit dem Fahrrad, Ninebot und Segway) erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
15.8 Der Bucher haftet gegenüber k3 stadterlebnisse für alle nach Übergabe an ihn oder an Teilnehmer seiner Gruppe an Fahrzeugen auftretenden Schäden, unabhängig davon, ob hierfür ein Dritter einzustehen hat.
15.9 k3 stadterlebnisse haftet für Schäden, die in Folge mangelnder Betriebssicherheit eines seiner Fahrzeuge entstehen, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz eines ihrer Erfüllungsgehilfen.
15.10 Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie die Guides und Moderatoren haften auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.
15.11 Die Haftung von k3 stadterlebnisse beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Diese betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von k3 stadterlebnisse oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, Guides oder Moderators beruhen.
15.12 k3 stadterlebnisse haftet nicht für Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Mietfahrräder, Theater- und Ausstellungsbesuche, Hotelunterbringungen, Bewirtungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, usw.), wenn diese Leistungen in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Vertragsleistungen sind.
15.13 k3 stadterlebnisse übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass den Anweisungen des Guides nicht Folge geleistet wurde.
15.14 Eine Haftung für Fahrfehler des Kunden auf von k3 stadterlebnisse gestellten Fahrzeugen oder allgemein durch deren Nutzung ist ausgeschlossen.
15.15 Jeder Benutzer der durch k3 stadterlebnisse gestellten Fahrzeuge trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die durch ihn sowie durch das von ihm gesteuerte Fahrzeug verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
15.16 Personen, die an körperlichen Gebrechen leiden oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen, ist die Benutzung entliehener Fahrzeuge nicht gestattet. Auf die besondere Gefährdung von Personen mit Herzproblemen und Bluthochdruck wird ausdrücklich hingewiesen.
15.17 Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen k3 stadterlebnisse ist ausgeschlossen. Auch die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.
16. Gerichtsstand
16.1 Der Gerichtsstand ist Münster.
17. Schlussbestimmung
17.1 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden unwirksame Regelungen durch wirksame Regelungen ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Für den Fall einer Vertragslücke werden die Parteien diejenige Regelung vereinbaren, die sie bei Kenntnis der Lücke vereinbart hätten.